Verfahrensverzeichnis
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Diese und weitere Angaben können beim Datenschutzbeauftragten der systema Deutschland GmbH in einer detaillierten Form angefordert werden.
Im Folgenden stellen wir wesentliche Angaben zusammengefasst dar. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, ob Daten zu Ihrer Person und in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung möglicherweise gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. Ihr Recht auf Auskunft gemäß § 34 BDSG wird hierdurch nicht eingeschränkt.
1. Name der verantwortlichen Stelle
systema Deutschland GmbH
2. Geschäftsleitung
Andreas Prenneis, Christoph Becker, Frank Brecher
3. Datenschutzbeauftragter
Hans Gerlitz
4. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Maria Trost 25
56070 Koblenz
5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung
systema Deutschland GmbH ist ein Unternehmen der CompuGROUP AG. systema Deutschland ist auf dem Gebiet der Softwareherstellung für Krankenhäuser, Reha Kliniken und soziale Einrichtungen tätig:
. Herstellung und Verkauf der Software für Krankenhäuser, Reha Kliniken
und soziale Einrichtungen
. Erbringung von Datenverarbeitungsdienstleistungen einschließlich der
Errichtung und des Betriebes entsprechender Einrichtungen
. Beschaffung, Einrichtung und Verkauf von Hardware
6. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien
Kundendaten, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Lieferanten, sofern diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.
7. Empfänger, denen die Daten mitgeteilt werden können
. öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften
. externe Auftragnehmer entsprechend §11 BDSG
. externe Stellen und Abteilungen der systema Deutschland GmbH zur
Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke.
8. Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.
9. Datenübermittlung an Drittstaaten
Es erfolgt keine Übermittlung an Drittstaaten.