Der Unterschied zwischen der analogen und elektronischen Archivierung ist der, dass ein elektronisch archiviertes Dokument, von Anbeginn archiviert und dennoch im Geschäftsprozess verwendet werden kann. Immer dann, wenn die Informationen auf dem Dokument als Dokumentation oder Beweis notwendig wird.
Unsere Archivierung ist in unsere führenden Anwendungen integriert, sodass der Sachbearbeiter immer mit einem gültigen, gesicherten elektronischen Dokument arbeiten kann. Die Integration ermöglicht dies per Knopfdruck sekundenschnell und ohne, dass der Sachbearbeiter die Anwendung wechseln oder den elektronischen Ablageort kennen muss.
Die elektronische Archivierung kann bei uns gesetzeskonform eingerichtet werden, sodass höchst möglichen Ansprüchen genüge getan wird. Die von uns eingesetzte Archivierung wird regelmäßig von einem Wirtschaftsprüfer attestiert und rundet somit Ihre Sorgfaltspflichten gegenüber sachverständigen Dritten ab.
Wir bieten Ihnen
- Eine vom Wirtschaftsprüfer geprüftes und attestierte Archivsystem
- Die Verbindung zwischen ausgewählten Fachanwendungen und Archivsystemen über den Business Connector Archivierung
- Lösungen für die gesetzeskonforme Archivierung
- Expertise bei der Einführung von gesetzeskonformen Archivlösungen
Unsere Kunden
- Ordnungsgemäßes Archivieren auf Basis der rechtlichen und organisationsinternen Anforderungen
- Eine sichere Dokumentenablage zum organisatorisch frühestmöglichen Zeitpunkt
- Einhalten von Aufbewahrungs- und Löschfristen
- Sicherheit, dass das Original mit dem archivierten Dokument unveränderbar übereinstimmt
- Wissen, dass jederzeit eine Datenmigration im Originalformat erfolgen kann
- Vertrauen in unsere Gesamtlösungskompetenz