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Elektronische Übermittlung von Bilanzen und GuVs an den elektronischen Bundesanzeiger

EHUG - Einreichung an den elektronischen Bundesanzeiger.

Ab 2011 ("Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen") sind Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen beim elektronischen Bundesanzeiger elektronisch einzureichen. Hierfür ist das Format / die Sprache XBRL zu verwenden. Die Einreichung ist verpflichtend. Die Nichteinhaltung kann mit drakonischen Zwangsgeldern belegt werden. Die gesamte Regelung dient dem Steuerbürokratieabbaugesetz.

Der Elektronische Bundesanzeiger bietet für die Einreichung auf seiner Seite ein Tool an, mit dem bereits vorhandene Unterlagen in das vorgeschriebene Format gebracht werden können. Anwender erstellen am einfachsten mit dem Offenlegungsexemplar ihres Wirtschaftsprüfer über das Generierungs-Tool, das der "eBundesanzeiger" anbietet, das notwendige Dokument.

Wünschen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich bitte an Rainer Frank, E-Mail:  Rainer.Frank@systema.all-for-one.de